Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13581
BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90 (https://dejure.org/1990,13581)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1990 - 3 B 5.90 (https://dejure.org/1990,13581)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - 3 B 5.90 (https://dejure.org/1990,13581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,13581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensverletzung - Pflicht des Gerichts zur Einholung eines zusätzlichen Gutachtens - Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
    Denn der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77] m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - NJW 1986, 1125).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
    Denn der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77] m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - NJW 1986, 1125).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
    Denn der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77] m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - NJW 1986, 1125).
  • BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
    Mach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 86 Abs. 1, 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 Nr. 76 m.w.N.) steht die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens im Ermessen des Tatsachengerichts.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so daß nur bei Vorliegen deutlicher gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (vgl. hierzu BVerwG. Beschluß vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - DÖV 1981, 765).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht