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BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensverletzung - Pflicht des Gerichts zur Einholung eines zusätzlichen Gutachtens - Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1989 - 19 A 1277/89
- BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
Denn der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77] m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - NJW 1986, 1125). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
Denn der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77] m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - NJW 1986, 1125). - BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
Denn der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77] m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - NJW 1986, 1125). - BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87
Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
Mach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 86 Abs. 1, 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 Nr. 76 m.w.N.) steht die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens im Ermessen des Tatsachengerichts. - BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 5.90
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so daß nur bei Vorliegen deutlicher gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (vgl. hierzu BVerwG. Beschluß vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - DÖV 1981, 765).